Wir führen folgende therapeutische Massnahmen aus, welche auf ärztliche Verordnung hin erfolgen:
Gemäss KVG werden pflegerische Leistungen in gewissem Umfang nach Verordnung des Hausarztes von der Krankenversicherung bzw. Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kosten werden auf der Kundenrechnung detailliert ausgewiesen.
Die Leistungsverrechnung erfolgt ohne gesetzliche MWSt.

- Richten des Medikamentendosetts
- Verbandwechsel
- Injektionten
- Blutdruckmessung
- Blutzuckerbestimmung und Insulinverabreichung
Gemäss KVG werden pflegerische Leistungen in gewissem Umfang nach Verordnung des Hausarztes von der Krankenversicherung bzw. Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kosten werden auf der Kundenrechnung detailliert ausgewiesen.
Die Leistungsverrechnung erfolgt ohne gesetzliche MWSt.